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Monday, September 14, 2026

Pastorenkonferenz in Seoul warnt vor Ungleichbehandlung religiöser Minderheiten

SEOUL — Vertreter christlicher Organisationen aus mehreren Ländern haben bei der Ersten Weltpastoren-Gemeinschaftsversammlung den Umgang Südkoreas mit kleineren und neuen Religionsgemeinschaften kritisiert. Im Zentrum der Diskussion stand die Inhaftierung des 95 Jahre alten Lee Man-hee, Leiter der Glaubensgemeinschaft Shincheonji. Die Redner verstanden den Fall zugleich als Anlass für eine breitere Debatte über Religionsfreiheit, staatliche Regulierung und die Gleichheit vor dem Gesetz.

An der am 13. abgehaltenen Veranstaltung, die von sieben christlichen Organisationen aus Südkorea und dem Ausland organisiert wurde, beteiligten sich nach Angaben der Veranstalter rund 3.000 Menschen vor Ort und online. Geistliche aus Südkorea, Russland und Sambia warnten davor, gesellschaftliche Ablehnung einer Religionsgemeinschaft mit der juristischen Bewertung konkreter Vorwürfe zu vermischen.

Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob Rechtsvorschriften, die ihrer Formulierung nach für sämtliche Religionsgemeinschaften gleichermaßen gelten, in der Praxis gegenüber Minderheiten strenger eingesetzt werden könnten. Die Teilnehmer verwiesen sowohl auf Entwicklungen in Südkorea als auch auf Erfahrungen anderer asiatischer Staaten.

Debatte über staatliche Auflösung religiöser Organisationen

Pastor Lim Young-woong von der Sae-Huimang-Gemeinde der Presbyterianischen Kirche Koreas zog Parallelen zu Japan. Dort hatte das Bezirksgericht Tokio im März 2025 die Auflösung der ehemaligen Vereinigungskirche angeordnet; im Juni 2026 wurde die Entscheidung laut den auf der Versammlung gemachten Angaben vom Obersten Gerichtshof Japans letztinstanzlich bestätigt.

Lim sieht darin einen Präzedenzfall mit möglicher Bedeutung für die südkoreanische Debatte. Nach Artikel 38 des koreanischen Zivilgesetzbuchs kann die Gründungsgenehmigung einer religiösen Körperschaft widerrufen werden, wenn deren Handlungen dem Gemeinwohl schaden. Nach Einschätzung des Pastors eröffnet die Vorschrift Behörden einen beträchtlichen Ermessensspielraum.

Als Beispiele führte er die Entscheidung der Stadt Seoul aus dem Jahr 2020 an, einem mit Shincheonji verbundenen Verein die Gründungsgenehmigung zu entziehen, sowie ein paralleles Verfahren gegen HWPL. Zudem verwies er auf eine Kabinettssitzung vom Dezember 2025. Dort soll der Präsident Berichten zufolge unter Bezugnahme auf das japanische Urteil eine Überprüfung möglicher Auflösungen südkoreanischer Religionsgemeinschaften angeordnet haben.

Lim warnte davor, dass neue oder gesellschaftlich wenig akzeptierte Glaubensbewegungen schneller zum Gegenstand staatlicher Maßnahmen werden könnten, wenn entsprechende rechtliche Präzedenzfälle geschaffen seien. Entscheidend sei deshalb nicht allein, ob Gesetze formal neutral formuliert seien, sondern ob sie unabhängig von Größe, Tradition und gesellschaftlichem Ansehen einer Religion tatsächlich gleich angewendet würden.

Zur Begründung verwies Lim auf Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit schützt. Eine unterschiedliche Behandlung, die bei einer wenig populären religiösen Minderheit akzeptiert werde, könne später auch andere Gemeinschaften treffen, argumentierte er.

Öffentliche Stimmung und gerichtliche Neutralität

Einen anderen Schwerpunkt setzte Pfarrer Vitali Kirillowitsch Wlaschenko, Generalsekretär der Russischen Evangelischen Allianz. Er befasste sich mit der Frage, welchen Einfluss eine ausgeprägt negative öffentliche Meinung über eine Religionsgemeinschaft auf Strafverfahren gegen deren Vertreter haben kann.

Wlaschenko erinnerte an eine Petition aus dem Jahr 2020, die vor dem Hintergrund der Verbindung Shincheonjis mit einem COVID-19-Ausbruch in Daegu innerhalb von 48 Stunden mehr als 500.000 Unterschriften für eine Zwangsauflösung der Gemeinschaft erhielt. Nach seiner Auffassung verdeutlicht dieser Vorgang die Gefahr, gesellschaftliche Ablehnung und strafrechtliche Verantwortung miteinander zu vermengen.

Der Oberste Gerichtshof Südkoreas sprach Lee Man-hee später von Vorwürfen nach dem Infektionsschutzgesetz frei, bestätigte jedoch Verurteilungen in anderen Anklagepunkten. Wlaschenko wertete dies als Beispiel dafür, dass Gerichte zwischen einzelnen rechtlichen Vorwürfen und der öffentlichen Wahrnehmung des Angeklagten unterscheiden müssten.

Dieser Maßstab müsse nach seiner Auffassung ebenso im laufenden Verfahren wegen des Parteiengesetzes gelten. Für dessen Beurteilung dürften Ansichten über die religiöse Lehre Shincheonjis keine Rolle spielen. Maßgeblich seien ausschließlich die Tatsachen und die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Alter und Gesundheitszustand im Fokus

Bischof Elias Elijah Changa, Gründer und Vorsitzender der in Lusaka in Sambia ansässigen Organisation Missionary Ambassadors for Global Evangelism (MAGE), richtete den Blick insbesondere auf die Bedingungen der Inhaftierung. Dabei berief er sich auch auf seine Erfahrungen in der Gefängnisseelsorge.

Changa betonte, Lees internationales Engagement für Friedensarbeit im Rahmen von HWPL könne keine juristische Entscheidung über Schuld oder Unschuld ersetzen. Darüber hätten allein die zuständigen Gerichte zu befinden.

Gleichzeitig dürfe die Zugehörigkeit zu einer Minderheitsreligion aus seiner Sicht nicht dazu führen, dass ein Angeklagter bei Haftentscheidungen schlechter gestellt werde. Wegen des hohen Alters des 95-Jährigen sollten die Behörden prüfen, ob rechtlich mögliche Alternativen wie Kaution, Wohnsitzauflagen oder medizinisch begründete Maßnahmen infrage kämen. Dies müsse im Einklang mit internationalen Standards für eine menschenwürdige Behandlung geschehen.

Changa stellte dabei klar, dass er keine privilegierte Behandlung für Geistliche fordere. Vielmehr müssten dieselben rechtsstaatlichen und humanitären Maßstäbe für jeden Beschuldigten gelten – unabhängig davon, ob dieser einer großen traditionellen Religion oder einer neueren Minderheitsgemeinschaft angehöre.

Gemeinsame Erklärung zum Abschluss

Zum Ende der Versammlung verabschiedeten christliche Führungspersönlichkeiten eine gemeinsame Erklärung. Darin verlangen sie, Auflösungsverfahren und andere regulatorische Instrumente nicht als Mittel gesellschaftlichen oder politischen Drucks gegen Minderheitsreligionen beziehungsweise neue religiöse Bewegungen einzusetzen. Als Grundlage führen die Unterzeichner erneut Artikel 18 des ICCPR an.

Daneben fordert die Erklärung eine Justiz, deren Entscheidungen nicht von der öffentlichen Ablehnung einer Religionsgemeinschaft beeinflusst werden. Die Unschuldsvermutung müsse unabhängig vom Glauben eines Angeklagten gewahrt bleiben. Im konkreten Fall Lee Man-hees sprechen sich die Unterzeichner zudem dafür aus, Alter und Gesundheitszustand bei der Entscheidung über den noch anhängigen Kautionsantrag angemessen zu berücksichtigen.

Nach Darstellung der Organisatoren geht die Debatte über Shincheonji und dessen Leiter hinaus. Die auf der Konferenz angesprochenen Vorgänge seien vielmehr Teil einer grundsätzlichen Auseinandersetzung darüber, wie Staaten mit gesellschaftlich umstrittenen oder wenig verbreiteten Religionsgemeinschaften umgehen. Die beteiligten Organisationen kündigten an, das Thema künftig auch gegenüber internationalen Gremien für Religionsfreiheit zur Sprache zu bringen.

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